Stadtpolizei Zürich regelt Umgang mit Medienschaffenden

Nachdem es am 1. Mai 2021 zu mehreren problematischen Vorfällen zwischen Medienschaffenden und der Stadtpolizei gekommen ist, regelt die Polizei nun den Umgang mit Journalist:innen in einem neuen Merkblatt.

Stadtpolizei Zürich regelt Umgang mit Medienschaffenden
Bild: Claudio Schwarz / Unsplash.com

Nachdem es am 1. Mai 2021 zu mehreren problematischen Vorfällen zwischen Medienschaffenden und der Stadtpolizei gekommen ist, regelt die Polizei nun den Umgang mit Journalist:innen in einem neuen Merkblatt.

Nachdem an Demonstrationen vom 1. Mai 2021 in Zürich Journalist:innen an der Arbeit gehindert und teilweise sogar Anzeige erstattet wurde, wandten sich der Zürcher Presseverein und impressum mit einem offenen Brief an die zuständige Stadträtin Karin Rykart.

Nach einer ersten Aussprache mit der Stadtpolizei, an dem Vertreter:innen des ZPV sowie von impressum und den beiden Gewerkschaften Syndicom und SSM zugegen waren, waren wir noch nicht zufrieden.

Im Mai diesen Jahres fand erneut ein Austausch statt – mit deutlich positiverem Resultat. Die Stadtpolizei Zürich hat ein Merkblatt zum «Umgang mit Medienschaffenden bei polizeilichen Aktionen, Demonstrationen und Kundgebungen» erstellt. Nach den Inputs von Berufsverbänden und Gewerkschaften hat die Polizei dieses Merkblatt nun offiziell ausgegeben (Download). 

Ebenfalls relevant in diesem Kontext ist das Merkblatt «Bild- und Tonaufnahmen von Polizeiangehörigen und -einsätzen sowie Sicherstellung von Bild- und Ton-Datenträgern» (Download).

Stadtpolizei anerkennt Presseausweis

Was uns besonders freut, ist folgender Passus, für den wir uns stark eingesetzt haben:

«Es gibt in der Schweiz zwei Arten von branchenintern anerkannten Presseausweisen: einerseits der Presseausweis derjenigen Medien- und Verlagshäuser, die dem Verband Schweizer Medien (VSM) angeschlossen sind, und andererseits der Presseausweis derjenigen Medienschaffenden, die in einem der drei Journalist*innenverbände (impressum, Schweizer Syndikat Medienschaffender und Syndicom) organisiert sind und bestimmte Kriterien für eine Aufnahme in das nationale Berufsregister BR erfüllen.

Die Stadtpolizei behandelt Personen als Medienschaffende, wenn sie über einen Presseausweis dieser Organisationen verfügen.»

Die Anerkennung des Presseausweises für die Identifikation von Medienschaffenden ist ein wichtiger Schritt. Mit diesem Merkblatt nimmt die Stadtpolizei Zürich eine Pionierrolle ein, denn es ist das erste seiner Art in der Schweiz.

Der Zürcher Presseverein hofft, dass dieses Beispiel auch in anderen Städten Schule macht.